Waffengesetz geändert

Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. DJV gibt Überblick:

Erstellt am

 

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 19.2.2020 tritt das geänderte Waffengesetz am 20.2.2020 in Teilen in Kraft. Dann gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen.

Derzeit findet eine Abstimmung mit unserem zuständigen MLR zur Rechtslage in Baden-Württemberg  bezüglich des Einsatzes von Nachtzieltechnik statt. Wir werden in Kürze an dieser Stelle die verbindlichen Regelungen darstellen!

Die meisten Neuerungen des WaffG treten allerdings erst zum 1. September 2020 in Kraft. Jäger müssen jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben. Jäger müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein. Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden. Dies gilt ausschließlich im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens.

  • Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.

  • In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen.

  • Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen.

  • Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert.

  • Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten.

  • Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik (Aufsatz- und Vorsatzgeräte) auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu bleiben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten.

  • Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbotszonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

Hier finden Sie ausführlichere Informationen zu den wichtigsten Änderungen für Jägerinnen und Jäger.

Text von: https://www.landesjagdverband.de/detail/artikel/waffengesetzaenderung-tritt-in-teilen-in-kraft/a/show/