Endlich Jungjäger

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Endlich Jungjäger: Das braucht es für den Jagdscheinantrag

Liebe angehende Jungjägerinnen und Jungjäger,

herzlichen Glückwunsch! Sie haben erfolgreich die Jägerprüfung bestanden und sind nun bereit, Ihren Jagdschein zu beantragen. Doch bevor Sie in die faszinierende Welt der Jagd eintauchen können, gibt es einige wichtige Dokumente, die Sie vorlegen müssen. Wir haben alle notwendigen Unterlagen für Sie zusammengefasst, damit der Weg zum Jagdschein so reibungslos wie möglich verläuft.
 

1. Passfoto

Ein aktuelles Passfoto ist essentiell. Achten Sie darauf, dass das Foto biometrischen Anforderungen entspricht. Das bedeutet: frontal aufgenommen, neutraler Gesichtsausdruck, kein verdeckter Kopf und ein heller Hintergrund.

2. Prüfungszeugnis

Ihr Prüfungszeugnis belegt, dass Sie die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Dieses Dokument dürfen Sie auf keinen Fall vergessen. Es dient als Nachweis Ihrer theoretischen und praktischen Kenntnisse sowie Ihrer Schießfertigkeit.

3. Personalausweis oder Reisepass

Um Ihre Identität nachzuweisen, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Stellen Sie sicher, dass Ihre Ausweisdokumente gültig sind, denn nur dann können sie akzeptiert werden.

4. Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

Die Sicherheit steht an oberster Stelle. Daher ist eine Jagdhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Diese Versicherung schützt Sie und andere vor möglichen Schäden, die bei der Jagdausübung entstehen können. Der Nachweis über Ihre abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung sollte aktuell sein. Als Mitglied der KJ V. Emmendingen können Sie sich über unsere Jägervereinigung bei der Gothaer Versicherung zu guten Konditionen versichern, wir helfen Ihnen gerne weiter.

5. Antrag auf Ausstellung des Jagdscheins

Das Antragsformular für den Jagdschein erhalten Sie entweder bei der zuständigen Jagdbehörde oder online auf deren Website. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und unterschreiben Sie ihn.

Seit dem 1. April 2023 hat die Untere Jagdbehörde des Landratsamts - zuständig für Jagdangelegenheiten -  ihren Sitz im „Haus am Festplatz“ und ist dem Kreisforstamt zugeordnet.
 

Kontakt:

Untere Jagdbehörde Schwarzwaldstraße 4, 79312 Emmendingen

Ansprechpartner: Frau Götz oder Herr Müller, Telefonnummer: Telefonnummer: 07641/451-9450 Faxnummer: Faxnummer: 07641/451-9415 untere-jagdbehoerde(@)landkreis-emmendingen.de

6. Führungszeugnis

Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist ebenfalls notwendig. Dies dient der Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit nach den Vorgaben des Bundesjagdgesetzes. Beantragen Sie das Führungszeugnis bei Ihrer örtlichen Meldebehörde / Rathaus.

7. Gebühren

Zu guter Letzt benötigen Sie auch das Geld für die Beantragungsgebühren. Die Höhe dieser Gebühren variiert je nach Bundesland und kann vorab bei der zuständigen Jagdbehörde in Erfahrung gebracht werden. Landkreis Emmendingen (Infos ohne Gewähr)

3 Jahresjagdschein 74 Euro zzgl. 150 Euro Jagdabgabe
Jahresjagdschein 45 Euro zzgl. 50 Euro Jagdabgabe
Tagesjagdschein 21 Euro zzgl. 25 Euro Jagdabgabe

Zusätzliche Tipps

  1. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Öffnungszeiten und Vorgehensweisen Ihrer zuständigen Jagdbehörde, damit Sie optimal vorbereitet sind.
  2. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig und gut leserlich sind, um Verzögerungen bei der Ausstellung des Jagdscheins zu vermeiden.
  3. Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen für Ihre eigenen Unterlagen auf.

Mit diesen Dokumenten steht Ihrem Jagdscheinantrag nichts mehr im Wege. Noch ein kleiner Hinweis zum Abschluss: nehmen Sie sich Zeit für den Prozess. Eine gründliche Vorbereitung und vollständige Unterlagen helfen dabei, den Antrag schnell und unkompliziert zu bearbeiten.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Antrag und eine spannende sowie sichere Zeit in Ihrer neuen Rolle als Jungjäger. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Waidmannsheil! Ihre KJV Emmendingen