Am Dienstag den 31.05.2022 kam am späten Nachmittag die Aufforderung der Task Force Tierseuchenbekämpfung Tübingen an das Veterinäramt Emmendingen, dass tagesaktuell erlegte, verunfallte oder tot aufgefundene Wildscheine aus dem Restriktionsgebiet (dem 13 km Radius) dem Veterinäramt EM zu melden seien. Eine genaue Übersichtkarte des Gebietes ist hier einzusehen: Fli Maps - 2022
Diese Aufforderung ist zwar so noch nicht in der aktuellen Allgemeinverfügung beschrieben wird aber so in der ergänzten Version kommen!
Das Veterinäramt EM leitet die erhobenen Daten arbeitstäglich an die Task Force Tierseuchenbekämpfung (TFTS ) weiter. Diesem Beitrag ist eine Excel Liste angehängt, welche für die Datenerhebung und Weiterleitung an das Veterinäramt EM genutzt werden kann.
Die wichtigsten Daten wären:
- Erlegedatum
- Koordinaten des Erlegeortes oder genaue Beschreibung
- Geschlecht
- Altersklasse unterteilt in Frischling, Überläufer, Adulte
Sofern ein totes/verunfalltes Wildschwein aufgefunden werden sollte, sind zusätzlich zu den vorerwähnten Angaben folgende Daten zu erheben:
- Verwesungsgrad unterteilt in frisch, leicht zersetzt, stark zersetzt, Skelett mit Gewebe, Skelett ohne Gewebe.
Die Übermittlung der erbetenen Daten von den Jagdausübungsberechtigten an das Veterinäramt Emmendingen soll zeitnah, möglichst am Erlege-/Fundtag und vorzugsweise schriftlich per E-Mail erfolgen an veterinaeramt(at)landkreis-emmendingen.de und „cc“ an p.dietrich(at)landkreis-emmendingen.de
Was nun nach der gestrigen Rücksprache mit Herr Fey ganz sicher verpflichtend kommt ist eine Beprobung von jedem erlegten, verunfallten oder tot aufgefundenem Stück Schwarzwild aus der Restriktionszone und zudem in genau beschriebenen Gebieten auch etwas darüber hinaus!
Entsprechende Beprobungskits wurden bereits am Samstag im Rahmen der Informationsveranstaltung für die betroffenen Jagdpächter an die Reviere verteilt. Wer noch Probenkits benötigt wendet sich an das Veterinäramt Emmendingen!
Bitte die Begleitscheine zu den Proben vollständig und richtig ausfüllen! Insbesondere auch auf den grau unterlegten Felder unter dem Fund/Erlegungsort die entsprechenden Kreuze machen! gefährdetes Gebiet (ASP) oder Pufferzone (ASP) und die Kontonummer für die Prämienzahlung nicht vergessen!
Die erlegten Stücke müssen so lange im Kühlraum des jeweiligen Jagdreviers verbleiben bis ein negativer Befund durch das CVUA erfolgt. Danach kann das Stück ganz normal vermarktet werden!
Jeder Jagdausübungsberechtigte wird umgehend von der CVUA vom Ergebnis telefonisch informiert so dass die Wartezeit überschaubar bleibt!
Weitere Informationen - insbesondere die neue Allgemeinverfügung wird tagesaktuell auf unserer Homepage eingestellt.
DANKE für Ihre / Eure Unterstützung... bei Fragen - Melden Sie sich!
Grüße und Waidmannsheil
Joachim Göhringer
Kreisjägermeister EM
0172/9974710