Nach der Mitteilung vom 09.06.2022, durch den ASP Krisenstab des Ministerium Ländlicher Raum und oberste Jagdbehörde ist es beschlossene Sache, dass es künftig für alle gesund erlegten und beprobten Sauen aus der ASP Schutz- und Überwachungszone (Restriktionszone) eine Prämienvergütung durch die Veterinärbehörden gibt. In diesen Zonen ist die Beprobung und die tagesaktuelle Meldung erlegter Sauen an das zuständige Veterinäramt auch gemäß der Allgemeinverfügung verpflichtend.
Zudem müssen die Pächter der Zone die Suchhundeinsätze in ihren Revieren dulden und unterstützen. Schön, dass das Ministerium die Mehrbelastung für die betroffenen Jäger anerkennt und honoriert. Bislang galt eine Prämienzahlung nur für verendet aufgefundene oder krankheitsverdächtig erlegte Sauen und Unfallwild.
Dies ist auch außerhalb der Zonen noch so. Dennoch sollte auch außerhalb, möglichst jedes erlegte Wildschwein durch uns Jäger beprobt werden. Probensets erhalten sie über die jeweiligen Veterinärbehörden der Landkreise.
Joachim Göhringer
KJM Emmendingen