Die Untere Jagdbehörde im LRA EM nimmt Ihre Anträge zur Jagdscheinverlängerung bzw. Neuausstellung mit den erforderlichen Unterlagen an. Antragsformulare befinden sich auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen zum runterladen. Allerdings ist laut gesetzlicher Neuregelung ab Oktober 2024 die untere Waffenbehörde für die Zuverlässigkeitsprüfungen im Rahmen der Verlängerungen zuständig. Zwei zusätzliche Abfragen (Zoll und Bund) sind neu erforderlich geworden. Beide Behörden arbeiten zusammen. Seien Sie sicher, dass ihre Anträge möglichst zügig bearbeitet werden. Dies sichern sowohl die untere Jagdbehörde für den Antrag als auch die untere Waffenbehörde für die Überprüfungen auf unsere Nachfrage zu.
Joachim Göhringer, Kreisjägermeister

