Mit Schreiben des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) vom 14.7.2022 können nun erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungslehrgangs „Stadtjägerinnen und Stadtjäger“ des Jagd-Natur–Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V. von der unteren Jagdbehörde anerkannt werden und erhalten einen Stadtjägerausweis.
Vor Ausübung der Tätigkeit muss der Stadtjäger oder die Stadtjägerin von der Gemeinde per Bescheid eingesetzt werden. Nach Einsetzung darf der Stadtjäger in der jeweiligen Gemeinde tätig werden und die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben. Dies ist durch Änderung der DVO zum JWMG nun möglich (vgl. §13a JWMG, §19 DVO JWMG).
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